Recht auf Bildung – Krippe/Kindergarten/Hort – Besuch grundsätzlich freiwillig

Erläuterung:

Aus Sicht des Kindes ergibt sich aus dem „Recht auf Bildung“ ein Anspruch zuvörderst an die Eltern. Diese haben die Pflicht, bestmögliche Voraussetzungen zu schaffen.

Unser Freistaat hat mit dem „Sächs. Bildungsplan“ die Grundlage dafür gelegt, dass die Kindertageseinrichtungen moderne Bildungseinrichtungen des 21. Jhdt. werden können. Auch die neusten Erkenntnisse der Neurowissenschaften sind in den „Sächs. Bildungsplan“ eingeflossen. Mit diesem definiert unser Freistaat einen Qualitätsanspruch an die Arbeit der pädagogischen Fachkräfte. Die Landeszuschüsse resultieren aus dieser „Einmischung“ in eine kommunale Pflichtaufgabe.

In Ergänzung dazu führt Sachsen 2014 die „Sächsische Leitlinien für die öffentlich verantwortete Bildung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr“ ein. Damit soll offensichtlich versucht werden, den Ansatz „Das neue Bild vom Kind“ in die Grundschule zu übernehmen.

Der Ansatz:
Jeder Mensch kommt selbstlernend auf die Welt. Wir sind gehalten, vielfältige Angebote zu unterbreiten. Durch genaues Beobachten können wir erkennen, wann welches Kind Angebote annimmt. Dann müssen wir helfen, unterstützen, begleiten und betreuen.

„Wir helfen Dir, es selbst zu tun!“ –  „Hilf mir, es selbst zu tun!“


Projekt:  Verbesserung des Betreuungschlüssels bei gleichbleibendem Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen

Basis:                                                                                                                                                                                                                                                             Sächs. KitaG, § 12 Personal
(1) Kindertageseinrichtungen müssen über eine ausreichende Anzahl pädagogischer Fachkräfte für die Leitung und die Arbeit mit den Kindern verfügen. Die Arbeit der Fachkräfte kann durch weitere geeignete Mitarbeiter sowie durch Eltern unterstützt werden.

 

Ausgangslage:
+ Personal muss zusätzlich vielfältige Nebentätigkeiten ausführen (nicht Teil des Sächs. Bildungsplanes)
+ Hilfsbereite Eltern werden fast nicht aktiv eingebunden bzw. Hilfsangebote abgelehnt

+ Mängel der Umsetzung des sächs. Bildungsplanes
+ teils dramatische Situationen durch Personalmangel führen zu extremen Stresssituationen der Fachkräfte –>  als Folge auch Gewalt (seelische und körperliche) gegen Kinder

 

Zielstellung:
Weil Kinder Zeit brauchen –  Enstpannte Fachkräfte – entspannte Kinder!

 

Träger der Verantwortung:
1. Personensorgeberechtigte
2. Entscheider der Träger
3. Stadträtinnen und Stadträte
4. Mitglieder des Landtages

 

Grundlegender Ansatz:
Erst wenn die Verantwortlichen 1. – 3. alle Ressourcen erschlossen haben, sollte man ggf. noch einmal eine Forderung an den Freistaat stellen.

 

Umsetzung:

1. Jeder Träger, jede Kommune kann für bedarfsanmeldende Einrichtungen zusätzliches Personal einstellen. Das können pädagogische Fachkräfte oder Assistenzkräfte sein.

2. Jede Einrichtung kann Eltern zur Mithilfe einbeziehen. –>

Unser Vorschlag zur strukturierten Einbindung von Sorgeberechtigten/Eerziehungsberechtigten u.a.

Schaffung eines Anreizsystems!
1. Kitas werben aktiv um Mithilfe bei Eltern!
Eltern, Großeltern helfen im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit auf Grundlage des Sächs. Kita Gesetzes §12.
Formulare zur ehrenamtlichen Arbeit hat jede Kita-Leitung in der Schublade. (Führungszeugnis und Versicherung inbegriffen)

2. Pro geleistet ehrenamtliche Arbeitsstunde erhält die Kita einen noch festzulegenden Betrag ( 5 Euro) aus einem Topf der Kommune, den der Stadtrat beschließt.

3. Diese Geld wird auf das Kita-Konto gut geschrieben und steht der Kita zur freien Verfügung (Spielsachen, kleine Anschaffungen, Dienstleistungen wie zusätzliche Reinigungen etc).
Aussage der Kommune: Die gelebte Bildungspartnerschaft ist uns etwas Wert!

 

Unterstützertätigkeiten könnten so aussehen:          http://frechorg.tumblr.com/

 

Was bisher geschah:

27.03.2013                                                                                                                                                                                                                                           Stadtratsanfrage zur Situation in Kitas

19.09.2014 – 18.11.2014
Petition an den Stadtrat von Chemnitz, Unterzeichner: 2608

https://www.openpetition.de/petition/online/verbesserung-des-betreuungsschluessel-in-chemnitzer-kitas-weil-kinder-zeit-brauchen

 

11.02.2014
Treffen mit Stadträten im Kinderrechtebüro, Vorstellung des Projektes „Strukturierte Einbindung von Eltern“

 

März 2015
Besprechung im Petitionsausschuss                                                                                                                                                                                                 Übergabe der Petition an den Juendhilfeausschuss                                                                                                                                                                                 Alle Fraktionen lehnen die Petition ab, CDU enthält sich
Die Verwaltung soll Anfrage erhalten, in welchem Umfang die Fachkräfte mit Nebentätigkeiten belastet sind – offen?

 

Juni 2015                                                                                                                                                                                                                                                    Treffen mit Stadträten, Vertretern des Amt für Jugend und Familie, Stadtelternrat Chemnitz – Ablehnung unserer Vorschläge. Einzig die Stadtratsmitglieder A. Dierks und A. Haentjens befürworten.

 

Open end!