Das Recht auf Bildung
Jedes Kind ist per Geburt Träger seiner Grundrechte. Wir – die Erwachsenen – sind verpflichtet, jedes Grundrecht im Prozess des Wachsens und Gedeihens möglichst frühzeitig zu gewähren. Jedes Kind hat das Recht auf individuelle Förderung seiner persönlichen Talente, Neigungen und Interessenlagen. Aus Sicht des Kindes ergibt sich aus dem „Recht auf Bildung“ ein Anspruch zuvörderst an die Personensorgeverpflichteten. Erst dann an die Gesellschaft.
Wir haben die Pflicht, unsere Kinder bestmöglich auf ein selbstbestimmtes Leben vorzubereiten. Unser Ziel ist die Herausbildung von autonomen, eigenständig handelnden und Recht-schaffenden Persönlichkeiten.
Leider gibt es immer noch zwei höchst unterschiedliche Ansätze:
Krippe, Kindergarten, Hort Schulen, deren Besuch durch die Schulpflicht erzwungen wird
Das Recht auf gesunde Ernährung
Unsere Kinder nehmen häufiger Mahlzeiten in den Bildungseinrichtungen zu sich, als Zuhause. Ernährungserziehung und Geschmacksbildung sind Teil des Bildungsauftrages. Allerdings enthebt das die Personensorgeberechtigten nicht ihrer Pflicht, über die Qualität der Speiseversorgung selbst entscheiden zu müssen und zu dürfen. Warum und Wie?